Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wichtige Informationen zur Briefwahl – Fristen und Versandhinweise
Die Wahlbenachrichtigungen für die kommende Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird, werden voraussichtlich ab am 21. Januar 2025 zugestellt. Nach Erhalt der Benachrichtigungen haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen. Das Bürgerbüro wird die Wahlscheine umgehend vorbereiten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Stimmzettel aufgrund gesetzlicher Fristen, die die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung berücksichtigen, erst ab dem 07. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen werden. Erst nach Erhalt der Stimmzettel kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.
Zwischen dem Eingang der Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung und dem Wahltag bleibt somit lediglich ein Zeitraum von gut zwei Wochen, in dem die Briefwahlunterlagen zugestellt werden können und die Gemeindeverwaltung wieder erreichen müssen. Beim Rückversand der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post bitten wir Sie, die Zustelldauer zu beachten.
Um sicherzugehen, können Sie die Briefwahlunterlagen jederzeit direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.
Wichtiger Hinweis für Reisende:
Sollten Sie planen, vor dem 07. Februar 2025 zu verreisen und bis zum Wahltag nicht zurückzukehren, empfiehlt es sich, die Briefwahlunterlagen an eine alternative Adresse senden zu lassen.