Allgemeines
Viele Vereine und Organisationen müssen sich heute mit Nachwuchssorgen und mangelnder Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit auseinander setzen. Mit Hilfe des sogenannten Ehrenamtszertifikats soll gegengesteuert und eine zusätzliche Form der Anerkennungskultur praktiziert werden – ein weiterer wichtiger Schritt zur Anerkennung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen.
Das Ehrenamtszertifikat der Gemeinde Eschenbach
Die Gemeinde Eschenbach würdigt das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen und Erwachsenen in der Gemeinde mit einem „Zertifikat für ehrenamtliche Tätigkeit“. Damit kann sich ein ehrenamtlich Tätiger besondere Eigenschaften wie Sozialkompetenz, Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft dokumentieren lassen.Viele Angebote sozialer, kultureller oder sportlicher Art beruhen in Eschenbach auf ehrenamtlicher Tätigkeit – die oftmals im Stillen erfolgt. Das Ehrenamts-Zertifikat ist Anreiz und gleichzeitig Dank für die ungezählten Stunden, die ehrenamtlich Tätige in ihrer Freizeit leisten – und es richtet sich sowohl an Funktionsträger mit Außenwirkung als auch an die stillen Schaffer im Hintergrund.
Was bringt ein solches Zertifikat konkret?
Die Bestätigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit und deren Inhalte kann unter verschiedenen Gesichtspunkten Vorteile haben:
- für den ehrenamtlich Tätigen
- Darstellung der Tätigkeit, Zeitraum, Aufgaben, Lehrgänge, erwähnenswerte Besonderheiten
- zusätzliche Qualifikation bei Bewerbungen usw. („soziale Kompetenz“)
- Würdigung des Engagements durch Verein und Gemeinde durch eine Bestätigung
- für mögliche Arbeitgeber
- glaubhafte Bestätigung von Aussagen in der Bewerbung
- Aussagen über die erworbene Kompetenz
- für die Vereine
- Dokumentation über die Tätigkeit der Mitglieder
- möglicherweise eine höhere Bereitschaft zur Mitarbeit im Verein.
Was ist zu tun?
Die Gemeindeverwaltung hat für die Vergabe des Zertifikats entsprechende Richtlinien und einen Antrag entwickelt. Jeder ehrenamtlich Tätige kann bei seinem Träger (z.B. Vereinsvorstand) oder jeder Träger für einen ehrenamtlich Aktiven das Eschenbacher Ehrenamtszertifikat bei der Gemeinde beantragen. (Der entsprechende Antrag kann am Seitenrand heruntergeladen werden).
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt des Ehrenamtszertifikats?
Das Ehrenamtszertifikat der Gemeinde kann allen ehrenamtlich Aktiven ausgestellt werden, die
- mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben und
- eine ehrenamtliche Tätigkeit kontinuierlich über einen längeren Zeitraum von mindestens einem Jahr ausgeübt haben oder
- bei mindestens drei besonderen Maßnahmen (Seminare, Veranstaltungen, Trainingslager…) mitgearbeitet oder diese geleitet haben.
Besonderer Hinweis für Jugendliche
Mit dem sogenannten „Qualipass“, einem Projekt der Landesstiftung Baden-Württemberg, kannst du dir eine Dokumentenmappe besorgen, welche dir deine erworbenen Praxiserfahrungen und Kompetenzgewinne dokumentieren hilft – eine Art Tagebuch deiner eigenen Aktivitäten und Stärken. Platz ist hier für ziemlich alles, was junge Leute so außerhalb des Unterrichts machen: Praktika, Sprachkurse, Auslandsaufenthalte, aber eben auch dein Engagement bei Schulprojekten, in der Kirche, im Verein und vielem mehr – letzteres beispielsweise bescheinigt im Eschenbacher Ehrenamtszertifikat. Auf diese Weise wird dein persönlicher Qualipass eine wichtige Ergänzung zum Schulzeugnis und eine tolle Empfehlung beim Sprung in die Arbeitswelt.
Weitere Infos gibt es unter qualipass.info
Richtlinien für das Ehrenamtszertifikat der Gemeinde Eschenbach
Präambel
Viele Menschen sind in unserer Gemeinde ehrenamtlich tätig. Ohne sie und ihre Tätigkeiten für den Mitmenschen wären Sportvereine und Bürgerinitiativen, soziale Einrichtungen, Nachbarschaftshilfen, kulturelle Veranstaltungen, kommunale Gremien und vieles andere mehr in der bisherigen Qualität und Quantität undenkbar. Die Vielfalt und Intensität des freiwilligen ehrenamtlichen Engagements sind mit entscheidend für die Lebensqualität und die Lebendigkeit in unserer Gemeinde.
Ziele
Die Einführung dieses Zertifikats hat folgende Ziele:
- Die freiwillig ehrenamtlich Tätigen sollen durch öffentliche Würdigung und Wertschätzung Dank und Anerkennung für ihre persönlich erbrachten Leistungen erfahren.
- Die im freiwilligen ehrenamtlichen Engagement erworbenen Fähigkeiten werden sichtbar und können für die berufliche Perspektive nutzbar gemacht werden, indem diese bei Personalentscheidungen berücksichtigt werden.
- Die formale Anerkennung bedeutet besonders für Jugendliche und Heranwachsende in der Phase der beruflichen Orientierung eine attraktive Form der Hilfe und Unterstützung.
- Die Träger freiwilliger ehrenamtlicher Arbeit (z.B. Vereine, soziale Einrichtungen), die den wesentlichen Rahmen für diese Aktivitäten bilden, werden stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangen.
Träger freiwilliger ehrenamtlicher Tätigkeit
Zertifiziert werden können regelmäßig durchgeführte Tätigkeiten oder besondere Maßnahmen sowie die Wahrnehmung von Interessenvertretungen bei
- juristischen Personen des Privatrechts, die als gemeinnützig anerkannt sind, wie z.B. eingetragene Vereine (e.V.);Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften;
- der Gemeinde als kommunaler Gebietskörperschaft;
- weiteren in der Gemeinde tätigen anerkannten Trägern (z.B. Sozialstation, Nachbarschaftshilfe u.ä.), bei denen sich nachweislich ehrenamtlich Engagierte betätigen.
- In besonderen Fällen können auch Mitbürger, die bei keinem Träger ehrenamtlich tätig sind, vorgeschlagen werden, wenn sie sich nachweislich privat ehrenamtlich engagieren.
Tätigkeitsbereiche
Das freiwillige ehrenamtliche Engagement findet in vielfältigen und unterschiedlichen Arbeitsfeldern statt. Grundsätzlich lassen sich zwei Tätigkeitsbereiche unterscheiden:
die praktische ehrenamtliche Arbeit
- im direkten Kontakt für den einzelnen Mitmenschen,
- als Gruppenleiter, Trainer, Ausbilder,
- in verschiedenen Arbeitsfeldern wie zum Beispiel Sport, Umweltschutz, Kulturpflege etc.
die ehrenamtliche Arbeit in Vorständen, Gremien sowie Büro-, Organisations- und Planungstätigkeiten.
Voraussetzungen für den Erhalt des Zertifikats
Das Ehrenamtszertifikat der Gemeinde Eschenbach kann allen Engagierten ausgestellt werden, die
- mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben und
- eine ehrenamtliche Tätigkeit kontinuierlich über einen längeren Zeitraum von mindestens einem Jahr ausgeübt haben
- bei mindestens drei besonderen Maßnahmen (z.B. Trainingslager, Jugendlager, Seminaren o.ä.) mitgearbeitet oder
- diese geleitet haben oder mindestens ein Jahr in Gremien und Ausschüssen tätig waren.
Sollte für die ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Bezahlung erfolgt sein, so wird kein Ehrenamtszertifikat ausgestellt. Aufwandsentschädigungen fallen nicht unter diese Regelung. Eine rechtliche Verpflichtung zur Ausstellung des Zertifikats besteht nicht. Die Gemeinde und der Kulturausschuss können im Einvernehmen in Sonderfällen von diesen Voraussetzungen abweichen.
Verfahren
- Das Eschenbacher Ehrenamtszertifikat kann
- jeder ehrenamtlich Tätige bei seinem Träger
oder - der Träger für einen ehrenamtlich Aktiven beantragen.
- jeder ehrenamtlich Tätige bei seinem Träger
- Der Träger stellt die dazu notwendigen Nachweise für die Ausstellung des Zertifikats zusammen bzw. füllt den Antrag entsprechend aus und leitet diesen an die Gemeinde weiter, welche die eingereichten Nachweise prüft und das Zertifikat ausstellt.
- Das Eschenbacher Ehrenamtszertifikat soll in angemessenem Rahmen (Sitzung des Kulturausschusses o.ä.) an den ehrenamtlich Tätigen überreicht werden. Eine vorherige Aushändigung des Zertifikats zum Zwecke von Bewerbungen o.ä. ist möglich.