In der Übersicht
Hier finden Sie alle Steuern & Gebühren der Gemeinde Eschenbach in der Übersicht.
Grund- & Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A: 380 v.H. (Landwirtschaft)
- Hebesatz Grundsteuer B: 380 v.H.
- Hebesatz Gewerbesteuer: 375 v.H.
Hundesteuer
Wasser
- Verbrauchsgebühren 2,99 Euro pro Kubikmeter
zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer - Zählergrundgebühr je nach Zählergröße zwischen 1,50 Euro und 4,00 Euro monatlich pro Zähler
zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer
Hier finden Sie die aktuelle Wasserversorgungssatzung
Abwasser
- Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,11 Euro pro eingeleitetem Kubikmeter Abwasser
- Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,61 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche
Anliegerbeiträge
- Wasserversorgungsbeitrag
pro m² Nutzungsfläche 4,45 Euro zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer - Abwasserbeitrag
Teilbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal pro Quadratmeter Nutzungsfläche 2,50 Euro
Teilbeitrag für das Klärwerk pro Quadratmeter Nutzungsfläche 1,20 Euro
Kindergartengebühren
- 139 Euro monatlich für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind,
108 Euro monatlich für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern,
72 Euro monatlich für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern,
24 Euro monatlich für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern. - a) Für die Betreuung von Kindern im Alter zwischen zwei und drei Jahren wird ein Zuschlag zu den Gebühren unter Ziffer 1.) in Höhe von 50 Prozent erhoben.
b) Für die Betreuung von Kindern zwischen einem und zwei Jahren wird ein Zuschlag zu den Gebühren unter Ziffer 1.) in Höhe von 100 Prozent erhoben. - Für die Betreuung von Kindern, die nicht mit Hauptwohnsitz in Eschenbach oder Heiningen gemeldet sind, wird ein Zuschlag zu den Gebühren unter Ziffer 1.) in Höhe von 50 Prozent erhoben.
- Für die Betreuungszeiten, die die zu Grunde gelegten 30 Stunden Betreuungszeit pro Woche überschreiten, wird ein Zuschlag von 2 Euro pro halbe Stunde monatlich erhoben. Diese Zusatzbetreuungszeiten sind aus organisatorischen Gründen blockweise im Rahmen der Betreuungsangebote des Kindergartens zu buchen.
- Maßgebend sind die Verhältnisse zu Beginn eines jeden Monats. Für den Monat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, wird kein Zuschlag zu den Gebühren nach Ziffer 2a erhoben. Für den Monat, in dem das Kind das zweite Lebensjahr vollendet, wird kein Zuschlag zu den Gebühren nach Ziffer 2b erhoben.