Krautfest: Gemeinde Eschenbach

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Panorama

44. Eschenbacher Krautfest

Herzliche Einladung zum 44. Eschenbacher Krautfest am Samstag, 27. Juli 2024 ab 13 Uhr in der Schlater Straße und Lotenbergstraße.

Zum traditionellen Termin am ersten Feriensamstag laden wir die Einwohnerschaft von Eschenbach und Umgebung recht herzlich ein.

Programmablauf

14:00 Uhr Eröffnung Kinderprogramm Spielmobil, Schminken sowie Schießbude
15:00 Uhr Fassanstich durch Kulturausschussvorsitzenden Markus Pfletschinger, TSV Eschenbach e.V. anschließend ca.
15:15 Uhr Auftritt Kinderturnen TSV Eschenbach e.V.
16:00 Uhr Kasperle-Theater in der Grundschule
17:00 Uhr – 19:00 Uhr Musikverein Heiningen-Eschenbach e.V.
17:30 Uhr Kasperle-Theater in der Grundschule
ab ca. 19:30 Uhr Tanz- und Showband „LAST MINUTE“ bis 24:00 Uhr

Ausschankende: 0:30 Uhr
Rücknahme Leergut an den Ständen: 1:45 Uhr

Lageplan Krautfest 2024 (PDF-Datei)

Wichtige Hinweise für die Besucher und Krautfestteilnehmer zum Krautfest

Aufforderung an alle Krautfestteilnehmer: Rücksicht auf Privatflächen
Es ergeht die Aufforderung an alle Krautfestteilnehmer sowie Besucher, die privaten Flächen zu beachten, zu respektieren und nicht zu betreten! In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Beschädigungen in Privatgärten, zur Müllentsorgung, zum Toilettengang zur späteren Stunde etc. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin: Es gibt genügend Abfalleimer als auch ausreichende Toilettenwägen. Bitte bleiben Sie einfach grundsätzlich im öffentlichen Bereich (auf den Geh- und Straßenflächen), dann entgehen Sie auch der größeren Stolpergefahr auf Grün- oder Gartenflächen. Der Sicherheitsdienst und die Vereinsverantwortlichen sind angewiesen, für die Durchsetzung dieser Vorgabe zu sorgen!

Teilweise Sperrung der Schlater Straße und der Lotenbergstraße
Das Bürgermeisteramt weist darauf hin, dass ein Teil der Schlater Straße und der Lotenbergstraße am Samstag, 27. Juli 2024 morgens ab 8 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt ist. Die hintere Lotenbergstraße kann nur durch eine Umleitung befahren werden,die über den „Beckenberg“ (alte Kreisstraße Richtung Heiningen), Herrenwiesenweg und Hasengasse erfolgt.
Wegen des Aufbaus der Stände und der Spielstraße werden die betroffenen Anlieger gebeten, spätestens ab Samstagmorgen 8 Uhr ihre Fahrzeuge nicht mehr auf der Straße abzustellen.

Parkbehinderungen anlässlich des Krautfestes
Durch die Spielstraße für Jugendliche wird ein Teil der Lotenbergstraße in Anspruch genommen. Wir bitten deshalb die Anwohner bzw. Garagennutzer des Gebäudes Schlater Straße 1 ihre Fahrzeuge am Samstag, ab 8 Uhr außerhalb des gesperrten Bereichs zu parken. Die Absperrung wird auf Höhe des ehemaligen Pfarrhauses angebracht.

Gegenseitige Rücksichtnahme gefordert
Die örtlichen Vereine und Organisationen als Veranstalter des Dorffestes bitten die Angrenzer sehr um ihr Verständnis für nicht zu umgehende Lärmbelästigungen an diesem Tag.

An alle Besucher wird dringend appelliert, ebenso Rücksicht auf die Anlieger zu nehmen.

Um die Beeinträchtigungen auch zeitlich in einem vertretbaren Rahmen zu halten, sind alle teilnehmenden Vereine dazu aufgefordert, um 1 Uhr sämtlichen Ausschank und Betrieb einzustellen.

Wir hoffen damit einen guten und vor allem reibungslosen Festverlauf erreichen zu können.

Lageplan

Krautfest
Schlater Staße
73107 Eschenbach

Benutzungsordnung für das Krautfest in Eschenbach

§ 1 Zweckbestimmung Im Bereich des alten Dorfplatzes findet einmal jährlich – immer am ersten Samstag in den Sommerferien – das Krautfest statt. Der Bereich der Lotenbergstraße von Gebäude Nr. 1 bis 26, der Bahnhofstraße von Gebäude Nr. 1 bis 13, des Molkewegs, der Schlater Straße von Gebäude Nr. 1 bis 23 sowie der Ringstraße dient der öffentlichen Veranstaltung des Krautfestes (Festgelände). Der Festbereich ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Das Festgelände ist im Rahmen seiner Zweckbestimmung mit den nachstehenden Regelungen allgemein zugänglich.

§ 2 Aufenthalt/Benutzung Die Benutzung des Festgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Mit Betreten des Festgeländes gilt diese Benutzungsordnung als anerkannt.

§ 3 Jugendschutz Kindern unter 14 Jahren ist ab 20:00 Uhr der Aufenthalt auf dem Festgelände nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ab 22:00 Uhr nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten auf dem Festgelände aufhalten.

§ 4 Verhalten auf dem Festgelände

(1) Innerhalb des Festgeländes hat sich jede Person so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt werden.

(2) Anordnungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

(3) Den Besuchern des Festgeländes ist insbesondere untersagt:

  • a) alkoholische Getränke aller Art mitzubringen,
  • b) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten,
  • c) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten,
  • d) Waren im Umhergehen feilzubieten oder Werbematerial aller Art oder sonstige Gegenstände zu verteilen.
  • e) Cannabis auf das Festgelände einzuführen oder zu konsumieren.

§ 5 Zuwiderhandlungen/Beschädigungen Besucher, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, können vom Festgelände verwiesen werden. Für schuldhafte Beschädigungen haftet der Verursacher, Zuwiderhandlungen können strafrechtlich geahndet werden.

§ 6 Inkrafttreten /Geltungsdauer Diese Benutzungsordnung tritt am Tag des Krautfests um 8:00 Uhr in Kraft und tritt am darauffolgenden Tag um 8:00 Uhr außer Kraft.

Geltungsbereich Krautfest (PDF-Datei)