Dienstleistungen: Gemeinde Eschenbach

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
 
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  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
 
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
 
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support@outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

privacy@outdooractive.com

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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Erhobene Daten

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eschenbach
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Auslands-BAföG für Studierende beantragen

Höhe

  • Genauso hoch wie bei der Förderung eines Inlandsstudiums
  • Für jedes unter 14 Jahren (Kinderbetreuungszuschlag): 160 EUR monatlich
  • Zuschläge gibt es für:
    • Studiengebühren: bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
    • Reisekosten:
      • bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt 250 Euro
      • bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt 500 Euro
    • Zusatzkosten für Krankenversicherung im Ausland
    • höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz: monatlicher Auslandszuschlag, die Höhe bemisst sich nach dem durch das Auswärtige Amt für das jeweilige Land festgesetzten Kaufkraftausgleich.

Förderungsart

  • Zuschlag für die Studiengebühren: 100% Zuschuss
  • Die darüber hinaus gewährte Förderung und die übrigen Zuschläge: 50% Zuschuss, 50% unverzinsliches Staatsdarlehen.
  • Kinderbetreuungszuschuschlag: 100% Zuschuss

Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen.

Dauer

Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule

  • innerhalb der EU oder der Schweiz: bis zum Abschluss
  • außerhalb der EU oder der Schweiz: bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bei einer Hochschulausbildung länger

Voraussetzungen

Für ein Auslandsstudium:

  • die Voraussetzungen für die Förderung eines Inlandsstudiums sind erfüllt
  • ständiger Wohnsitz in Deutschland oder anderweitige hinreichende Verbindung zum Inland
  • Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte mit einer in Deutschland gelegenen Hochschule
  • bei der Ausbildung im Ausland handelt es sich um ein Vollzeitstudium
  • Die Ausbildung dauert mindestens sechs Monate oder ein Semester. Findet die Ausbildung im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens zwölf Wochen dauern. Dieser 12-Wochen-Zeitraum darf sich nicht aus einzelnen Auslandsaufenthalten zusammensetzen.

Für ein Auslandspraktikum:

  • das Auslandspraktikum steht im Zusammenhang mit dem Besuch einer in Deutschland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule
  • das Praktikum ist für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in der Prüfungsordnung geregelt
  • die vorgeschriebene Dauer des Praktikums beträgt mindestens zwölf Wochen
  • das Auslandspraktikum ist der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich
  • die Ausbildungsstätte beziehungsweise die zuständige Prüfungsstelle erkennt an, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.

Verfahrensablauf

Die Ausbildungsförderung können Sie schriftlich oder online beantragen.

Verwenden Sie für den schriftlichen Antrag den Antragsassistenten, um eine Auswahl der von Ihnen benötigten Formulare zu erhalten. Die ausgefüllten Formulare können Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken.

Für die sichere Übermittlung Ihres Onlineantrages benötigen Sie entweder die eID-Funktion Ihres Personalausweises oder ein De-Mail-Konto. Die ins Onlineverfahren eingebauten Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf beizufügende Nachweise helfen Ihnen, den Antrag möglichst vollständig einzureichen.

Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.

Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung in Form eines Bescheids. Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto.

Während der Auslandsausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Inlandsförderung. Sie müssen dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung daher mitteilen, dass Sie eine Auslandsausbildung aufnehmen.

Fristen

Reichen Sie den Antrag möglichst früh ein, spätestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.

Die Förderung beginnt

  • mit Aufnahme der Ausbildung beziehungsweise des Praktikums im Ausland oder
  • ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Unterlagen

  • Unterlagen wie beim Antrag auf Inlandsförderung
  • zusätzlich Formblatt 6
  • Nachweis über:
    • Immatrikulation
    • Studienplatz an der Hochschule im Ausland
    • Reisekosten
    • Krankenversicherung
    • Studiengebühren

Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Kosten

Keine

Sonstiges

Kostenlose BAföG-Hotline 0800/223-6341 montags bis freitags von 8:00 bis 20:00

Zuständigkeit

Je nach Ihrem Zielland bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung

Nachfragen können Sie auch auch beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule.

Vertiefende Informationen

Informationen zur Onlinebeantragung auf den Seiten der zuständigen Studierendenwerke

Freigabevermerk

21.04.2023 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg