Dienstleistungen: Gemeinde Eschenbach

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Outdooractive
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Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
 
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  • Sprache und Version der Browsersoftware
 
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
 
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support@outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eschenbach
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Krankengeld für gesetzlich Versicherte beantragen

Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt in den meisten Fällen sechs Wochen lang weiter ausbezahlt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Nach Ablauf dieser Frist kann für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf Krankengeld bestehen bei:

  • andauernder Arbeitsunfähigkeit oder
  • stationärer Behandlung in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung

Höhe

  • 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes
  • Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt
  • Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2023) begrenzt.

Die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoarbeitsentgelt können Sie ausgleichen. Dazu können Sie sich über individuelle Tarife bei einem privaten Versicherungsunternehmen absichern.

Dauer

  • Krankengeld können Sie innerhalb von je drei Jahren wegen derselben Erkrankung für höchstens 78 Wochen beziehen.

Nach Ablauf der drei Jahre können Sie wegen derselben Krankheit Krankengeld nur dann beziehen, wenn Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate lang arbeitsfähig waren und

  • nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und gearbeitet haben oder
  • der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

Achtung: Der Anspruch auf Krankengeld endet, wenn Sie

  • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit,
  • eine Altersrente,
  • ein Ruhegehalt oder
  • ein Vorruhestandsgeld beziehen.

Die Zahlung beginnt an dem Tag, an dem das Einkommen wegfällt - also in den meisten Fällen nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung.

Voraussetzungen

  • Es muss eine Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld bestehen. Bei den meisten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitslosen ist dieser Anspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.
  • Die Frist für die Lohnfortzahlung ist abgelaufen.
  • Sie müssen sich auf Kosten der Krankenkasse in stationärer Behandlung befinden und
  • die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse sofort melden.

Freiwillig versicherte Selbständige haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Durch Abgabe einer Wahlerklärung können Sie sich wahlweise mit Krankengeldanspruch während der Arbeitsunfähigkeit versichern. Zu den Krankengeldwahltarifen berät Sie Ihre Krankenkasse. Alternativ dazu lässt sich bei einer Versicherungsgesellschaft eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Auch Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld haben Anspruch auf Krankengeld.

Arbeitslosengeld II wird auch nach Ablauf der sechs Wochen ausbezahlt.

Verfahrensablauf

Noch während der Entgeltfortzahlung müssen Sie der Krankenkasse eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusenden. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung bestätigt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die weitere Arbeitsunfähigkeit auf einem sogenannten Auszahlschein. Dauert die Arbeitsunfähigkeit weiter an, müssen Sie die weiteren Auszahlscheine regelmäßig und zeitlich lückenlos der Krankenkasse vorlegen.

Zusätzlich müssen Sie bei den meisten Krankenkassen eine Erklärung zur Zahlung von Krankengeld ausfüllen. In dieser Erklärung

  • geben Sie Ihre Bankverbindung an und
  • informieren darüber, ob Sie eine Rente beantragt haben oder nicht und
  • welche Rehabilitationsmaßnahmen Sie eventuell in Anspruch nehmen oder beantragt haben.

Diese Leistungen wirken sich auf den weiteren Krankengeldanspruch aus.

. Die Krankenkasse kann nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit jederzeit eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) veranlassen. Dies soll der Sicherung des Behandlungserfolges dienen. Gegebenenfalls kann sie Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten. Die Begutachtung kann auch eine körperliche Untersuchung umfassen.

Das Krankengeld wird jeweils für den zurückliegenden Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Berechnet wird das Krankengeld pro Kalendertag. Besteht für einen ganzen Kalendermonat Anspruch auf Krankengeld, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt. Falls Sie in einem Monat nur teilweise Anspruch auf Krankengeld haben, wird für die tatsächlich angefallenen Tage gezahlt.

Für das Krankengeld besteht Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden vor der Auszahlung abgezogen.

Fristen

Folgebescheinigung müssen Sie lückenlos einreichen. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich.

Unterlagen

  • Auszahlschein (AU-Bescheinigung neu)
  • Erklärung zur Zahlung von Krankengeld

Hinweis: Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Ihre Krankenkasse

Freigabevermerk

  • 02.10.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg