Dienstleistungen: Gemeinde Eschenbach

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
 
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support@outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Essentiell

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eschenbach
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Architektenliste - Eintragung einer Gesellschaft beantragen

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt" oder "Landschaftsarchitektin" sowie "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" darf im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft geführt werden. Dies gilt nur, wenn die Gesellschaft in das entsprechende Verzeichnis der Architektenkammer eingetragen ist.

Die Architektenkammer Baden-Württemberg führt Verzeichnisse für Partnerschaften und für Kapitalgesellschaften. Das Verzeichnis der Kapitalgesellschaften enthält

  • Name, Sitz und Gesellschaftszweck der Firma sowie
  • Namen und Berufe der Geschäftsführer und der Geschäftsführerinnen oder
  • Namen und Berufe der Vorstände sowie der Gesellschafter und der Gesellschafterinnen

In das Verzeichnis für Partnerschaftsgesellschaften wird nur der Name der Gesellschaft eingetragen.

Ist ein Partner oder eine Partnerin freiberuflich und nicht baugewerblich tätig, kann nach der Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft die Berufsbezeichnung

  • "freier Architekt" oder "freie Architektin",
  • "freier Innenarchitekt" oder "freie Innenarchitektin",
  • "freier Landschaftsarchitekt" oder "freie Landschaftsarchitektin",
  • "freier Stadtplaner" oder "freie Stadtplanerin"

im Namen geführt werden. Bei Kapitalgesellschaften ist das nur möglich, wenn die Gesellschafter und Gesellschafterinnen mehrheitlich eine solche Berufsbezeichnung führen dürfen.

Voraussetzungen

Für die Eintragung müssen Sie, je nachdem ob es sich um eine Partnergesellschaft oder Kapitalgesellschaft handelt, unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

Partnergesellschaft

In das Verzeichnis für Partnerschaftsgesellschaften der Architektenkammer Baden-Württemberg können Gesellschaften eingetragen werden, die

  • ihren Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Baden-Württemberg haben,
  • mindestens ein Mitglied der Architektenkammer als Partner oder Partnerin haben,
  • für die Mitglieder der Architektenkammer geltenden Berufspflichten beachten und
  • für sich oder die Partner und Partnerinnen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Hinweis: Die Berufshaftpflichtversicherung muss Personenschäden von mindestens 1.500.000 Euro und sonstige Schäden von mindestens 300.000 Euro absichern. Sie muss eine fünfjährige Nachhaftung enthalten.

Kapitalgesellschaft

In das Verzeichnis für Kapitalgesellschaften der Architektenkammer Baden-Württemberg können Gesellschaften eingetragen werden,

  • die ihren Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Baden-Württemberg haben,
  • deren Beteiligte natürliche Personen sind, die freiberufliche Leistungen auf dem Gebiet der Planung, Beratung, Projektsteuerung oder Objektüberwachung im Bauwesen erbringen,
  • deren Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen oder Vorstände in die Architektenliste eingetragen sind,
  • deren in die Architektenliste eingetragenen Mitglieder sowohl die Mehrheit des Kapitals als auch die Stimmenmehrheit unter den Gesellschaftern und Gesellschafterinnen innehaben,
  • deren Gesellschaftsvertrag eine Vereinbarung enthält, wonach eine treuhänderische Übertragung und Ausübung von Gesellschaftsrechten und von Geschäftsführerbefugnissen unzulässig ist und
  • deren Gesellschaftsvertrag eine Vereinbarung enthält, wonach die für die in der Architektenliste eingetragenen Beteiligten geltenden Berufspflichten von der Gesellschaft beachtet werden.

Hinweis: Eventuelle Aktien müssen auf die Namen der Mitglieder lauten.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der Architektenkammer einreichen.

Hinweis: Den Antrag auf Eintragung einer Partnergesellschaft muss der zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigte Partner oder die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigte Partnerin stellen.

Der Antrag auf Eintragung in die entsprechenden Verzeichnisse muss mindestens folgende Angaben über die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigten Personen enthalten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • akademische Grade
  • Anschrift des Sitzes oder der Zweigniederlassung
  • Fachrichtung, in der die Eintragung erfolgen soll (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung)
  • Tätigkeitsart (z.B. freiberuflich, baugewerblich)

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, wird die Gesellschaft in die Architektenliste in Baden-Württemberg eingetragen.

Entspricht die zuständige Stelle dem Antrag nicht, erhalten Sie einen schriftlich begründeten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Fristen

keine

Unterlagen

  • für den Nachweis der unternehmerischen Rechtsform:
    • Bei Unternehmenssitz in Deutschland:
    • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungsschein in Kopie)

Kosten

je nach Eintragungsvoraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Die Architektenkammer entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags und der vollständigen Unterlagen über die Eintragung der Gesellschaft.

Zuständigkeit

die Architektenkammer Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.01.2020 freigegeben.