Lebenslagen: Gemeinde Eschenbach

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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  • Personalisierung
 
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
 
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support@outdooractive.com

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eschenbach
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Arbeit im Ruhestand

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Dies ist ausschließlich dann möglich, wenn sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite einig sind. Allerdings gibt es Tarivverträge und Berufsgruppen, denen diese Option nicht offensteht.

Die Beschäftigung nach Vollendung der Regelaltersgrenze muss nicht im vollen Umfang erfolgen. Viele ältere Arbeitnehmende möchten gerne weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber

Wenn Sie darüber nachdenken, auch im Rentenalter weiterzuarbeiten, wenden Sie sich zuerst an Ihren Arbeitgeber. Es bieten sich Ihnen zwei Möglichkeiten:

  • Sie können sich die Rente voll auszahlen lassen und nebenher arbeiten oder
  • Sie verzichten vorerst auf die Rente. Dann steigt der Rentenanspruch um monatlich 0,5 Prozent.

Sie können auch vor Erreichen der Regelarbeitszeit mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie befristet weiterarbeiten. Dies ist gegebenenfalls auch mehrfach möglich.

Weiterbeschäftigung im Rahmen von Minijobs

Auf dem privaten Arbeitsmarkt können Seniorinnen und Senioren im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätig sein, beispielsweise als Haushaltshilfe, als Hilfe bei der Gartenarbeit, zur Betreuung von Kindern oder als Unterstützung in der Pflege von Angehörigen. Auch kleinere Unternehmen, insbesondere Handwerksbetriebe oder Geschäfte, sind an geringfügig Beschäftigten interessiert.

Achten Sie darauf, dass Sie durch Ihren Arbeitgeber als geringfügig beschäftigt bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Die Minijobzentrale zieht von Ihrem Arbeitgeber die Lohnnebenkosten ein und sorgt dafür, dass Sie während Ihrer Tätigkeit versichert sind.

Selbständige Arbeit oder auf Honorarbasis

Wenn Sie eine Dienstleistung gegen Honorar erbringen, dann sind Sie selbständig tätig. Diese Möglichkeit steht Ihnen auch im Ruhestand offen. Beachten Sie dabei, dass Sie

  • Ihr Einkommen aus selbständiger Arbeit versteuern und
  • möglicherweise ein Gewerbe anmelden müssen.

Lassen Sie sich durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beraten..

Achtung: Bei einer vorzeitigen Altersrente und bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit müssen Sie die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen beachten.

Vertiefende Informationen