Dienstleistungen: Gemeinde Eschenbach

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
 
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Genutzte Technologien
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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
 
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
 
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support@outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

privacy@outdooractive.com

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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

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  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eschenbach
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen in Behältnissen mit einem Nennvolumen von mehr als 60 Litern und in einzelnen weiteren Fällen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Voraussetzungen

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern, oder
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind, oder
  • der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung

beträgt über 70 Kilometer.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen das Begleitdokument für den Weintransport online, per Post oder Fax an die zuständige Stelle für den Verladeort.
  • Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht. Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

  • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
  • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
  • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
  • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
  • Alle Beteiligten (beispielsweise Absender, Fahrer, Empfänger) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:

  • Sie füllen das 5-fach Formular leserlich und vollständig aus.
  • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen vier Durchschläge behalten Sie.
  • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
  • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post oder per Fax an die zuständige Kontrollstelle am Verladeort.
  • die zwei übrigen Durchschläge sind für Ihre Unterlagen.

Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.

Fristen

Es gibt keine bestimmte Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht notwendig.

Unterlagen

keine

Kosten

Für online erstellte elektronische Weinbegleitdokumente fallen in Baden-Württemberg keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Es handelt sich um eine reine Transportmeldung. Eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Weinkontrolle an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern Freiburg und Stuttgart

  • Zuständig für die Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe:

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg
Bissierstraße 5
79114 Freiburg
Telefon: 0761 8855-0
E-Mail: weinkontrolle@cvuafr.bwl.de

  • Zuständig für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen:

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart
Schaflandstraße 3/2
70736 Fellbach
Telefon: 0711 3426-1234
E-Mail: eweinbv@cvuas.bwl.de

Freigabevermerk

  • 22.11.2023 Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg