Dienstleistungen: ChangeMe

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
 
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
 
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
 
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
 
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support@outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

privacy@outdooractive.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eschenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Zuschüsse zur Beratung für die Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen

  • Höhe abhängig von Alter und Standort des Unternehmens
    • alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig: 50 Prozent
    • Unternehmen maximal 2 Jahre am Markt: max. EUR 4.000
    • Unternehmen mehr als 2 Jahre am Markt: max. EUR 3.000
    • Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig von Alter und Standort): 90 Prozent Zuschuss auf ein maximales Beraterhonorar von 3.000 EUR.
    • neue Bundesländer: 80 Prozent
    • Region Lüneburg: 60 Prozent
  • ZIele:
    • Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens stärken
    • Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen erleichtern

Gefördert werden grundsätzlich allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung. Darüber hinaus können auch spezielle Beratungen gefördert werden, wie beispielsweise:

  • in Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden,
  • in Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
  • in Unternehmen, die von Unternehmerinnen oder Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
  • zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
  • zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (nach EU-Definition) oder Freiberufler,
  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland,
  • Sie haben im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als EUR 50 Millionen oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als EUR 43 Millionen erzielt,
  • die Beratung wird durch einen selbstständigen Berater oder ein Beratungsunternehmen durchgeführt, dessen Umsatz zu mehr als 50 Prozent mit entgeltlicher Unternehmensberatung erzielt wird. Die Berater müssen im Rahmen des Förderprogramms Nachweise zu ihrer Kompetenz vorlegen.
  • Sie haben die Beratungsrechnung mindestens in Höhe des Eigenanteils bezahlt. Der Eigenanteil berechnet sich aus den zuvor genannten maximalen Beratungskosten abzüglich des zu erwartenden Zuschusses.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie Ihren Antrag online.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie per Post einen Bescheid („Inaussichtstellung“).
  • Sie können nun einen Vertrag mit dem Beratungsunternehmen unterschreiben und mit der Beratung beginnen.
  • Spätestens 6 Monate nachdem Sie die Inaussichtstellung erhalten haben, müssen Sie online das Verwendungsnachweisformular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und das unterschriebene Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen hochladen.

Wenn Sie den Antrag für ein Jungunternehmen oder ein Unternehmen in Schwierigkeiten stellen, müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Sie bekommen dann ein Bestätigungsschreiben, das Sie zusammen mit Ihrem Antrag einreichen müssen. Bestandsunternehmen müssen ein solches Gespräch nicht führen.

Fristen

  • Antragstellung: keine
    Ausnahme bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten: spätestens 3 Monate nach Informationsgespräch
  • Vorlage des Verwendungsnachweises: spätestens 6 Monate nach Erhalt der Inaussichtstellung

Unterlagen

  • Beratungsbericht
  • Beraterrechnung
  • Nachweis der Bezahlung in Form eines Kontoauszugs
  • Bestätigungsschreiben eines regionalen Ansprechpartners (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)

Bearbeitungsdauer

innerhalb weniger Tage, wenn die Unterlagen vollständig sind

Sonstiges

Nicht förderfähig sind beispielsweise Beratungen,

  • die ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden,
  • deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen durch den Berater gerichtet ist,
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten oder gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung, wenn:

  • Sie selbst unternehmensberatend tätig sind oder tätig werden wollen,
  • Sie die Beratung für ein Unternehmen in Anspruch nehmen, an dem Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind,
  • gegen das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist beziehungsweise wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen,
  • Ihr Unternehmen gemeinnützig ist.

Zuständigkeit

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat ihn am 20.11.2018 freigegeben.