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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
 
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

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Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support@outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eschenbach
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Melderegister - Gruppenauskunft beantragen

Für die Zusammensetzung einer Personengruppe dürfen nur folgende Daten herangezogen werden:

  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • derzeitige Staatsangehörigkeit
  • derzeitige Anschriften
  • Einzugsdatum- und Auszugsdatum (wenn bekannt)
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, die Lebenspartnerschaft aufgehoben oder der Lebenspartner verstorben ist

Außer der Tatsache der Zugehörigkeit zu der Gruppe darf die Gemeinde folgende Daten mitteilen:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • Alter
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeiten
  • gesetzliche Vertretung mit Vor- und Familiennamen sowie Anschrift

Voraussetzungen

Eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.

Ein öffentliches Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn im Rahmen eines Forschungsprojektes ein Universitätsinstitut mit einer Studie beauftragt wird. Dieses könnte lauten: "Akzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs bei 40- bis 45-Jährigen in der Region A". Die Meldebehörden der Region A dürfen dann dem Institut die Anschriften der 40- bis 45-Jährigen aus dieser Region geben.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Gruppenauskunft können Sie bei der Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe stellen:

  • persönlich
  • schriftlich oder
  • elektronisch

Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Fristen

Keine

Unterlagen

  • Nachweis des öffentlichen Interesses

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie z.B. Ausweisdokumente und Vertretungsbefugnisse verlangen.

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

Bearbeitungsdauer

In der Regel zwei bis zwölf Wochen im Falle einer schriftlichen Anforderung

Sonstiges

Auf der Suche nach einer bestimmten Person können Sie eine einfache Melderegisterauskunft oder eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.

Eine Sonderregelung in der Gruppenauskunft gilt für Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen. Sie können sechs Monate vor einer Wahl auf staatlicher oder kommunaler Ebene, wie z.B. Gemeinderatswahlen, eine Gruppenauskunft aus dem Melderegister beantragen. Dies gilt auch für allgemeine Abstimmungen oder Volks- und Bürgerbegehren. Wenn Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, werden mitgeteilt:

  • Ihr Vor- und Familienname
  • ein eventueller Doktorgrad und
  • Ihre derzeitige Anschrift

Zuständigkeit

die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.01.2023 freigegeben.