Dienstleistungen: Gemeinde Eschenbach

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Personalisierung
 
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
 
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support@outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eschenbach
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Waffenschein beantragen

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

Wollen Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich führen, benötigen Sie einen Waffenschein.

Der Begriff "Führen" einer Waffe bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb

  • der eigenen Wohnung,
  • der eigenen Geschäftsräume,
  • des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eingezäuntes Grundstück) oder
  • einer Schießstätte.

Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat - in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit. Wollen Sie in der Öffentlichkeit eine Waffe bei sich führen, müssen Sie neben Ihrem Waffenschein Ihren Personalausweis oder Pass bei sich haben.

Voraussetzungen

Für die Erteilung eines Waffenscheins gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Außerdem müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Gefährdung
    • Sie müssen wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sein und
    • das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums muss geeignet und erforderlich sein, diese Gefährdung zu mindern.
  • Haftpflichtversicherung
    Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden

Verfahrensablauf

Sie müssen den Waffenschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download zur Verfügung.

Die zuständige Behörde prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Waffenscheins vorliegen.

Fristen

keine

Unterlagen

Für die Erteilung eines Waffenscheins müssen Sie dieselben Unterlagen vorlegen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte.

Zusätzlich:

  • Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (zum Beispiel Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes) geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern
  • Nachweis über den Abschluss der Haftpflichtversicherung

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Sonstiges

Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens drei Jahre. Sie können ihn zweimal um höchstens je drei Jahre verlängern lassen.

Der Geltungsbereich des Waffenscheins wird auf bestimmte Anlässe oder Gebiete beschränkt.
Ausnahme: Sie können eine darüber hinausgehende Notwendigkeit nachweisen.

Der Transport einer Schusswaffe (zum Beispiel zum Schießstand oder zum Büchsenmacher) ist ohne Waffenschein nur zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit ist und sofern der Transport der Waffe zu einem von dem jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt. Das bedeutet, die Waffe

  • muss sich in einem verschlossenen Behältnis befinden (z.B. in einem mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer) und
  • darf nicht geladen sein.

Zuständigkeit

die Kreispolizeibehörden

Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort:

  • das Landratsamt,
  • die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft.

Freigabevermerk

Stand: 15.08.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg