Dienstleistungen: Gemeinde Eschenbach

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
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  • Personalisierung
 
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  • Sprache und Version der Browsersoftware
 
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
 
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Datenempfänger
   

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support@outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis
 

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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eschenbach
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Panorama

Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen

Wenn Sie Personen oder Güter mit einem Fahrzeug (z.B. LKW oder Bus) befördern, in dem ein digitales Kontrollgerät eingebaut ist, müssen Sie eine Fahrerkarte verwenden.

Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen für

  • Fahrzeuge, die Güter befördern und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und
  • Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als neun Personen inklusive steuernde Person zugelassen sind.

Das digitale Kontrollgerät speichert folgende Daten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr:

  • fahrer- und unternehmensbezogene Daten
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Pausen
  • andere Arbeitszeiten
  • gefahrene Wegstrecken und Geschwindigkeiten

Ist die Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten überschrieben.

Die Fahrerkarte ist mit einem Mikrochip ausgestattet und ersetzt die Schaublätter (Fahrtenschreiber).

Der Mikrochip speichert Ihre Identitätsdaten und zusätzlich für mindestens 28 Tage

  • die Lenk- und Ruhezeiten,
  • Pausen,
  • andere Arbeitszeiten,
  • Wegstecken sowie
  • Beginn und Ende eines jeweiligen Arbeitstages.

Ist die Speicherkapazität ausgeschöpft, werden die ältesten Daten überschrieben. Ausser Ihnen darf die Fahrerkarte keine andere Person benutzen. Jeder Fahrer darf nur eine gültige Fahrerkarte haben. Dies kann die Kontrollbehörde über das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (national) oder über TACHOnet (international) überprüfen.

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Vor Ablauf müssen Sie rechtzeitig eine Folgekarte beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Sie besitzen einen gültigen EU-Kartenführerschein. Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie diesen bei der zuständigen Stelle rechtzeitig beantragen , damit dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte vorliegt. Sie müssen damit eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) nachweisen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Fahrerkarte schriftlich beantragen. Füllen Sie das dafür vorgesehene Formular aus. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Reichen Sie es ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle ein.

Fristen

Die Folgekarte können Sie frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Die abgelaufene Karte behalten Sie, da Sie diese nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 28 Tage im Fahrzeug dabei haben müssen.

Unterlagen

  • als Inhaber oder Inhaberin einer deutschen Fahrerlaubnis: EU-Kartenführerschein
  • sonst: Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem Land ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Lichtbild neuen Datums, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt

Kosten

Die Gebühren sind beim TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich. Erkundigen Sie sich dort.

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Fahrerkarten :

Freigabevermerk

  • 01.03.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg