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Gemeinde Eschenbach

In der Übersicht

Hier finden Sie alle Steuern & Gebühren der Gemeinde Eschenbach in der Übersicht.

Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 380 v.H. (Landwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B: 380 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 375 v.H.

Hundesteuer

  • erster Hund jährlich: 120 Euro
  • jeder weitere Hund jährlich: 240 Euro
  • erster Kampfhund jährlich: 900 Euro
  • jeder weitere Kampfhund jährlich: 1.800 Euro

Die aktuelle Hundesteuersatzung zum Donwload finden Sie hier.

Die Formulare zur An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes finden Sie hier.

Wasser

  • Verbrauchsgebühren 2,99 Euro pro Kubikmeter
    zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer
  • Zählergrundgebühr je nach Zählergröße zwischen 1,50 Euro und 4,00 Euro monatlich pro Zähler
    zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer

Hier finden Sie die aktuelle Wasserversorgungssatzung

Anliegerbeiträge

  • Wasserversorgungsbeitrag
    pro m² Nutzungsfläche 4,45 Euro zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer
  • Abwasserbeitrag
    Teilbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal pro Quadratmeter Nutzungsfläche 2,50 Euro
    Teilbeitrag für das Klärwerk pro Quadratmeter Nutzungsfläche 1,20 Euro

Kindergartengebühren

  1. 151 Euro monatlich für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind,
    117 Euro monatlich für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern,
    79 Euro monatlich für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern,
    26 Euro monatlich für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern.
  2. Für die Betreuung von Kindern im Alter zwischen einem und drei Jahren wird ein Zuschlag zu den Gebühren unter Ziffer 1.) in Höhe von 100 Prozent erhoben.
  3. Für die Betreuung von Kindern, die nicht mit Hauptwohnsitz in Eschenbach oder Heiningen gemeldet sind, wird ein Zuschlag zu den Gebühren unter Ziffer 1.) in Höhe von 50 Prozent erhoben.
  4. Für die Betreuungszeiten, die die zu Grunde gelegten 30 Stunden Betreuungszeit pro Woche überschreiten, wird ein Zuschlag von 2,50 Euro pro halbe Stunde monatlich erhoben. Diese Zusatzbetreuungszeiten sind aus organisatorischen Gründen blockweise im Rahmen der Betreuungsangebote des Kindergartens zu buchen.
  5. Maßgebend sind die Verhältnisse zu Beginn eines jeden Monats. Für den Monat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, wird kein Zuschlag zu den Gebühren nach Ziffer 2 erhoben.
http://www.gemeinde-eschenbach.de//rathaus-service/steuern-gebuehren