Information zum neuen Grundsteuerbescheid
icon.crdate18.12.2024
sowie zur Grundsteuerreform 2025
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 hat das derzeitige System der Bewertung der Grundsteuer für unrechtmäßig erklärt.
Der Bundestag und Bundesrat musste bis zum 31.12.2019 eine gesetzliche Neuregelung für die Grundsteuer schaffen.
Deshalb tritt zum 01.01.2025 die neue Grundsteuerreform in Kraft.
Im Herbst 2019 wurde vom Bundestag die Reform der Grundsteuer beschlossen und dabei den Ländern die Möglichkeit eröffnet, vom bundesgesetzlichen Grundsteuerrecht abzuweichen und landesspezifische Regelungen zu erlassen. Der Bundesrat hat dem am 08.11.2019 zugestimmt.
Das Land Baden-Württemberg hat die Option gewählt und ein eigenes Bewertungsmodell aufgestellt. Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) wurde am 04.11.2020 vom Landtag verabschiedet. Am 13.11.2020 wurde das LGrStG im Gesetzblatt verkündet und ist seit 14.11.2020 in Kraft.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 hat das derzeitige System der Bewertung der Grundsteuer für unrechtmäßig erklärt.
Der Bundestag und Bundesrat musste bis zum 31.12.2019 eine gesetzliche Neuregelung für die Grundsteuer schaffen.
Deshalb tritt zum 01.01.2025 die neue Grundsteuerreform in Kraft.
Im Herbst 2019 wurde vom Bundestag die Reform der Grundsteuer beschlossen und dabei den Ländern die Möglichkeit eröffnet, vom bundesgesetzlichen Grundsteuerrecht abzuweichen und landesspezifische Regelungen zu erlassen. Der Bundesrat hat dem am 08.11.2019 zugestimmt.
Das Land Baden-Württemberg hat die Option gewählt und ein eigenes Bewertungsmodell aufgestellt. Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) wurde am 04.11.2020 vom Landtag verabschiedet. Am 13.11.2020 wurde das LGrStG im Gesetzblatt verkündet und ist seit 14.11.2020 in Kraft.
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Beiblatt mit Zuständigkeitenübersicht zum neuen Grundsteuerbescheid