Als Tierärztin oder Tierarzt dürfen Sie in Baden-Württemberg erst tätig werden, wenn Sie Folgendes besitzen:
Mit Aufnahme der Tätigkeit als Tierärztin bzw. Tierarzt sind Sie automatisch Mitglied der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.
Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem,
Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag bezahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Jahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie von den Beiträgen befreit.
Hinweis: Sie können freiwilliges Mitglied bleiben, wenn Sie
Dies ist nicht möglich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland innerhalb Deutschlands, da Sie durch den Umzug Pflichtmitglied einer anderen Länderkammer werden.
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Sie müssen
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen. Die Landestierärztekammer kann auf den Originaldokumenten bestehen.
Sie müssen die Mitgliedschaft schriftlich anmelden.
Die Unterlagen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder im Internet zum Download. Die Geschäftsstelle sendet Ihnen die Anmeldeunterlagen auch per Post zu, wenn Sie sie dort anfordern. Dann erhalten Sie neben den Formularen zur Anmeldung auch die Kammerordnung und Informationsbroschüren.
Senden Sie die Anmeldeunterlagen ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Stelle. Eine elektronische Übermittlung der Anmeldung ist nicht möglich.
spätestens einen Monat, nachdem Sie in Baden-Württemberg angefangen haben, als Tierärztin oder Tierarzt zu arbeiten oder nachdem Sie in Baden-Württemberg Ihren Wohnsitz angemeldet haben
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 23.07.2019 freigegeben.