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Azubi transfer - Förderung beantragen
Auszubildende, die wegen Insolvenz, unvorhersehbarer Schließung oder Stilllegung ihren bisherigen Ausbildungsplatz verlieren, können ihre Ausbildung in anderen Betrieben fortsetzen. Diese Betriebe können eine Förderung aus dem Programm "Azubi transfer - Ausbildung fortsetzen" des Landes Baden-Württemberg erhalten.
Das Land zahlt die Förderung in Form einer Prämie. Diese beträgt einmalig 1.200 Euro für jede übernommene Auszubildende und jeden übernommenen Auszubildenden.
Zuständigkeit
das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind u.a.:
Das aufnehmende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe
- hat seinen Sitz in Baden-Württemberg und
- weniger als 500 Beschäftigte und
- setzt die Ausbildung fort.
Unterlagen
- Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrages
Hinweis: Das Wirtschaftsministerium kann weitere Unterlagen und Auskünfte verlangen.
Ablauf
Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.
Sie erhalten einen Bescheid des Wirtschaftsministeriums.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit der oder des Auszubildenden, wenn die Ausbildung fortgesetzt wird. Nach der Probezeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder beim Wirtschaftsministerium einreichen.
Kosten
Keine
Frist
Reichen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Übernahme des Auszubildenden ein.
Formulare
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.03.2018 freigegeben.