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Gemeinde Eschenbach

Im Detail

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen.

Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und Gebäudeumnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen.

Anträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Die Gemeinde Eschenbach wurde im Jahr 2004 in das Programm ELR aufgenommen. Innerhalb eines mehrjährigen Planungs- und Bewilligungszeitraums können daher Privatpersonen oder Gewerbetreibende aus Eschenbach (und somit auch aus dem Gewerbepark Göppingen/ Voralb) Zuschussanträge stellen. Die Anträge sind fristgemäß und vollständig bei der Gemeindeverwaltung Eschenbach einzureichen.

Förderung durch ELR – jetzt auch für mich möglich?

  • Ich besitze ein Baulückengrundstück im alten Ortskern und möchte dieses bebauen.
  • Ich besitze ein älteres Häuschen aus der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts und möchte dieses sanieren.
  • Ich möchte in meine Scheuer zwei Wohnungen einbauen, damit die Familie zusammen bleiben kann.
  • Ich möchte eine Firma gründen, zwei Leute einstellen und könnte eine besondere Unterstützung gut gebrauchen.
  • Ich habe schon einen Betrieb im Gewerbepark, möchte jedoch die Produktion erweitern und ebenfalls weitere Mitarbeiter einstellen.

Was haben alle diese genannten Beispiele gemeinsam?

Sie sind alle ein Fall für das ELR – das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Die Gemeinde Eschenbach wurde im Jahr 2004 in dieses Landesförderprogramm aufgenommen.

Jetzt wurde eine Änderung der Förderrichtlinien beschlossen – ab sofort gelten im Förderschwerpunkt „Wohnen“ erleichterte Voraussetzungen (Wegfall der Einkommensgrenze, 20.000 Euro als Regelzuschuss bei Schließung von Baulücken im Bereich des alten Ortskerns) und höhere Förderbeträge (bis zu 50.000 Euro bei der Umnutzung von Gebäuden)!

Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen der rationelle Energieeinsatz und die Verwendung von erneuerbaren Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang. Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Prioritätensetzung zur Projektauswahl.

Allerdings sind gewissen Fristen zu beachten: Sämtliche Unterlagen müssen dem Landratsamt und Regierungspräsidium vorgelegt werden. Da auch die Gemeindeverwaltung noch eine Bearbeitungszeit benötigt, müssen berücksichtigungsfähige Anträge in der Regel bis Ende September im Rathaus vorliegen!

Weitere Informationen erhalten Sie in einem Faltblatt, erhältlich auf dem Rathaus. Persönlich berät Sie Lothar Stuiber vom Gemeindeverwaltungsverband Voralb mit Sitz im Rathaus Heiningen.

http://www.gemeinde-eschenbach.de//leben-wohnen/bauen-wohnen/entwicklungsprogramm-laendlicher-raum